Bildungskarenz: Job-Auszeit für die Weiterbildung
Wer sich voll und ganz seiner Weiterbildung widmen möchte, ohne sein Arbeitsverhältnis aufzulösen, hat mit der Bildungskarenz die ideale Ausgangsposition dafür.
Sie möchten endlich Ihr Studium
abschließen, aber Ihnen fehlte, neben dem
Job, bisher einfach die Zeit dafür? Sie planen
seit Langem, mit einem berufsbegleitenden
Lehrgang Ihre Zusatzqualifikationen
auszubauen? Die Bildungskarenz bietet Ihnen
genau dafür die perfekte Möglichkeit,
sich bis zu 1 Jahr ausschließlich mit Ihrer
beruflichen Weiterentwicklung zu befassen
– sofern Sie Folgendes erfüllen.
Voraussetzungen: Bildungskarenz
-
In einer schriftlichen Vereinbarung erklärt
sich Ihr Arbeitgeber einverstanden
mit Ihrer Bildungskarenz.
- Sie sind seit mindestens 6 Monaten bei
Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt.
(Achtung: Ab 1.1. 2012 wird eine
12-monatige Beschäftigungsdauer
vorausgesetzt!)
- Ihre Weiterbildungsmaßnahme umfasst 20 Wochenstunden (Ausnahme: Für Personen mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gelten 16 Wochenstunden). Gefördert werden berufliche Aus- und Weiterbildungen, Kurse sowie das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen.
Ihr Weiterbildungsgeld
- Für die Dauer der Bildungskarenz erhalten Sie Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 14,53 Euro täglich.
- Darüber hinaus ist ein Zuverdienst in
der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung
erlaubt (Stand 2011: 374,02 Euro
brutto im Monat). Wird diese Grenze
überschritten, entfällt das Weiterbildungsgeld!
- Während Sie Weiterbildungsgeld beziehen,
sind Sie kranken- und unfallversichert.
- Die Dauer der Bildungskarenz wird auch
Ihrer Pensionszeit angerechnet.
- Der Antrag auf Weiterbildungsgeld muss bei der für Sie zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle eingebracht werden. Informationen dazu finden Sie auf www.ams.at.
Ihre Bildungskarenz-Modelle
-
Im Rahmen der Bildungskarenz haben
Sie die Möglichkeit, Ihre Berufstätigkeit
für 2 bis 12 Monate zu unterbrechen.
(Achtung: Ab 1.1.2012 ändert sich die
Mindestdauer auf 3 Monate!)
- Innerhalb von 4 Jahren können Sie Ihre
Bildungskarenz – auch in Teilen – antreten.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss durchgehend, d.h. ohne Unterbrechung, besucht werden (Ausnahmen sind Ferienzeiten des Bildungsbetriebs).
Webtipps
Arbeitsmarktservice Österreich
www.ams.at
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz
www.bmask.gv.at
Arbeiterkammer
www.arbeiterkammer.at
www.ams.at
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz
www.bmask.gv.at
Arbeiterkammer
www.arbeiterkammer.at


