Bildungskarenz: Job-Auszeit für die Weiterbildung

Wer sich voll und ganz seiner Weiterbildung widmen möchte, ohne sein Arbeitsverhältnis aufzulösen, hat mit der Bildungskarenz die ideale Ausgangsposition dafür.
Sie möchten endlich Ihr Studium abschließen, aber Ihnen fehlte, neben dem Job, bisher einfach die Zeit dafür? Sie planen seit Langem, mit einem berufsbegleitenden Lehrgang Ihre Zusatzqualifikationen auszubauen? Die Bildungskarenz bietet Ihnen genau dafür die perfekte Möglichkeit, sich bis zu 1 Jahr ausschließlich mit Ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu befassen – sofern Sie Folgendes erfüllen.

Voraussetzungen: Bildungskarenz

  • In einer schriftlichen Vereinbarung erklärt sich Ihr Arbeitgeber einverstanden mit Ihrer Bildungskarenz.
  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. (Achtung: Ab 1.1. 2012 wird eine 12-monatige Beschäftigungsdauer vorausgesetzt!)
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme umfasst 20 Wochenstunden (Ausnahme: Für Personen mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gelten 16 Wochenstunden). Gefördert werden berufliche Aus- und Weiterbildungen, Kurse sowie das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen.

Ihr Weiterbildungsgeld

  • Für die Dauer der Bildungskarenz erhalten Sie Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 14,53 Euro täglich.
  • Darüber hinaus ist ein Zuverdienst in der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (Stand 2011: 374,02 Euro brutto im Monat). Wird diese Grenze überschritten, entfällt das Weiterbildungsgeld!
  • Während Sie Weiterbildungsgeld beziehen, sind Sie kranken- und unfallversichert.
  • Die Dauer der Bildungskarenz wird auch Ihrer Pensionszeit angerechnet.
  • Der Antrag auf Weiterbildungsgeld muss bei der für Sie zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle eingebracht werden. Informationen dazu finden Sie auf www.ams.at.

Ihre Bildungskarenz-Modelle

  • Im Rahmen der Bildungskarenz haben Sie die Möglichkeit, Ihre Berufstätigkeit für 2 bis 12 Monate zu unterbrechen. (Achtung: Ab 1.1.2012 ändert sich die Mindestdauer auf 3 Monate!)
  • Innerhalb von 4 Jahren können Sie Ihre Bildungskarenz – auch in Teilen – antreten.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss durchgehend, d.h. ohne Unterbrechung, besucht werden (Ausnahmen sind Ferienzeiten des Bildungsbetriebs).

Webtipps

Arbeitsmarktservice Österreich
www.ams.at
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz
www.bmask.gv.at
Arbeiterkammer
www.arbeiterkammer.at
Autor: red.

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